Ein Überblick über mögliche Leistungen des Datenschutzschutzbeauftragten
- Definieren und Weiterentwickeln von Datenschutzgrundsätzen / des Datenschutzkonzeptes unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften für Ihr Unternehmen
- Beratung und Unterstützung zur ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen mit personenbezogenen Daten nach dem EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderer Vorschriften zum Datenschutz
- Datensicherungskonzept erarbeiten und weiterentwickeln
- Unterstützung bei der Entwicklung des Zugriffsberechtigungskonzepts
- Vorabkontrolle von automatisierten Verfahren, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten Betroffener aufweisen
- Prüfen der Zulässigkeit automatisierter Datenverarbeitungsanwendungen
- Organisation von datenschutzrechtlich zulässigen Auskünften und Meldungen
- Zulässigkeit der personenbezogenen Datenverarbeitung gewährleisten
- Erstellen der Verfahrensregisters aller personenbezogenen automatisierten Anwendungen unter Beachtung der jeweils gültigen Rechtsvorschriften und Aufbewahrungsfristen
- Dokumentieren der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen
- Angemessene und zielgruppenorientierte Schulung und Sensibilisierung über den Datenschutz
- Verpflichtung und Kontrolle der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- Datenschutzverletzungen überwachen und auswerten
- Rechten der Betroffenen aus den Datenschutzvorschriften gewährleisten
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen und Beschwerden
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